In der Abmahnfalle

Es beginnt in der Regel mit einem scharfen Brief eines ausländischen Anwalts. Darin wird dem Empfänger mitgeteilt, dass auf seiner Webseite oder in der digitalen Firmenbroschüre widerrechtlich Bilder verwendet worden seien. Der Empfänger habe die Bilder umgehend zu entfernen, eine beigelegte bedingungslose Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den Urheber der Bilder sowie den Anwalt für den entgangenen Gewinn und die entstandenen Aufwendungen finanziell zu entschädigen. Das Schreiben endet meist mit dem Hinweis, dass bei Weigerung des Empfängers Klage eingereicht werde. Mit hohen Kostenfolgen für den Empfänger.

Den Suchdiensten entgeht kaum etwas

Die Masche der Abmahnanwälte ist bekannt: Sie durchforsten das Internet regelmässig nach unerlaubt verwendeten Fotos und verschicken täglich tausende von Abmahnungen. Mit den heutigen Suchdiensten bleibt kaum eine unzulässige Bildnutzung unentdeckt. Abgemahnt werden nicht mehr bloss offensichtliche Fälle von «Bilderklau». Auch kleine Unzulänglichkeiten stellen ein rechtliches Risiko dar.

Als Beispiel: Im Internet finden sich zahlreiche Dienste, die Bilder kostenlos zur Verfügung stellen, etwa zur Gestaltung der eigenen Webseite. Der Haken: Oft ist eine kostenlose Nutzung nur dann zulässig, wenn unter dem Bild ein sehr spezifischer Quellenhinweis und eine Verlinkung zur jeweiligen Dienst angebracht wird. Unterlässt der Nutzer diesen Hinweis, verstösst er gegen die Lizenzbedingungen – und begeht damit eine Urheberrechtsverletzung.

Untätigkeit ist keine Lösung

So unverhältnismässig das Vorgehen der Abmahnindustrie auch scheint – Empfänger sind aufgrund der rechtlichen Risiken gut beraten, Abmahnungen ernst zu nehmen. Nicht zu reagieren, ist keine Lösung. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung besteht nämlich in der Regel ein Unterlassungsanspruch des Abmahners, der unter Umständen sogar vor einem ausländischen Gericht durchgesetzt werden kann – mit hohen Kosten für den Abgemahnten. Betroffenen bleibt daher zur Abwendung weiterer rechtlicher Schritte meistens nichts anderes übrig, als das Bild zu entfernen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.

In jedem Fall sollten Betroffene rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Auch um den Schaden zu minimieren: Die finanziellen Forderungen der Abmahner sind nämlich oftmals völlig überrissen – und können mit der richtigen Reaktion deutlich reduziert werden.