Preisausschreiben und Recht

Wettbewerbe oder Verlosungen sind ein beliebtes Mittel, um die Öffentlichkeit auf ein Produkt oder eine Dienstleistung aufmerksam zu machen. Mit Preisausschreiben lassen sich neue Kunden gewinnen, bestehende Kundenkontakte vertiefen und Marktanteile steigern. Im Gegensatz zu herkömmlicher Werbung löst ein Preisausschreiben in der Regel keinen Ablehnungseffekt beim Kunden aus, hat dieser doch die Aussicht auf einen Gewinn, vermeintlich ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Er nimmt am Wettbewerb teil und hofft auf den grossen Gewinn.

Wettbewerb muss ohne besonderen Einsatz möglich sein

Die Veranstaltung eines Preisausschreibens ist jedoch nicht ohne rechtliche Risiken. So sind beispielsweise Wettbewerbe im Zusammenhang mit bestimmten Produkten wie Medikamenten verboten. Eine gewichtige Einschränkung findet sich ausserdem im Geldspielgesetz. Dieses sieht für die Veranstaltung von Geldspielen – mit einigen Ausnahmen – Einschränkungen vor. Als Geldspiel im Sinne des Geldspielgesetzes gelten Spiele, bei denen gegen Leistung eines geldwerten Einsatzes oder Abschluss eines Rechtsgeschäfts ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht.

Mit anderen Worten: Die Teilnahme an einem Wettbewerb darf nicht an einen geldwerten Einsatz gebunden sein. Dies ergibt sich auch aus den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb. Man spricht dabei vom sogenannten Koppelungsverbot. Muss der Wettbewerbsteilnehmer beispielsweise als Teilnahmevoraussetzung einen Vertrag mit dem Veranstalter abschliessen, so handelt es sich um einen unzulässigen Wettbewerb. Wer einen Wettbewerb veranstaltet, sollte daher sicherstellen, dass eine Teilnahme ohne besonderen Einsatz möglich ist.

Beliebt sind Wettbewerbe in den sozialen Netzwerken, vornehmlich auf Facebook.  Durch „Liken“ eines Produkts oder eines Anbieters kann der Nutzer Preise oder Vorteile gewinnen. Auch hier lauern Stolperfallen. So erlaubt Facebook zwar die Durchführung von Preisausschreiben, jedoch sind in jedem Fall die Promotions-Richtlinien einzuhalten. Diese sehen unter anderem vor, dass die Wettbewerbsbeschreibung eine klare Freistellung von Facebook durch jeden Teilnehmer enthält. Wer sich nicht daran hält, riskiert im Minimum die Deaktivierung seines Facebook-Accounts.

Das Koppelungsverbot oder die Promotions-Richtlinie von Facebook sind nur zwei von vielen Einschränkungen, die der Gesetzgeber und Online-Plattformen den Veranstaltern von Wettbewerben auferlegen. Auch die Vorgaben des Datenschutzrechtes sind einzuhalten. Veranstalter eines Wettbewerbs sind daher gut beraten, sich bei Unsicherheiten beraten zu lassen – damit am Ende sowohl Teilnehmer wie auch Veranstalter zu den Gewinnern gehören.

David Hug, 23. September 2021